Jährliche Pflichtfortbildungen

Unsere Angebote für Ihre Mitarbeiter

Ihre Dozentin:

Dipl. Ing. Andrea Szymanski

Email: andrea.szymanski@frauenini.de

 

 

Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 04153 569 90 50 an oder nutzen unser Kontaktformular:



Für Betreuungskräfte

Auf Grundlage des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes hat der GKV Spitzenverband der Pflegekassen die in § 87b Abs. 3 SGB XIfestgelegten Richtlinien angepasst. In den Richtlinien ist u. a. die Pflicht einer jährlichen 16 stündigen Fortbildung für Betreuungkräfte gem. §§ 43b, 53c (87b a. F.), 45 a,b SGB XI festgelegt.

  • Betreuungskräfte wollen in ihrer täglichen Arbeit die unterschiedlichen Bedürfnisse „ihrer“ Bewohner berücksichtigen. Keine einfache Aufgabe, verändern sich doch die Ansprüche an eine qualitativ hochwertige Betreuung mit jeder neuen Studie über die wichtige Aufgabe von Reizvermittlung und die Folgen der DEPRIVATION  (Verarmung an sensorischen und sozialen Reizen mit schwerwiegenden Folgen für das körperliche und seelische Wohlbefinden/ Gesundheit).
  • Bewohner möchten und sollen mehr sensorische und soziale Reize erleben können. Die besonderen Herausforderungen in der Beschäftigung bestehen darin, dass Jeder sowohl über einen sehr individuellen Mobilitätsstatus als auch über individuell verschieden kognitive Fähigkeiten verfügt und wir versuchen wollen, allen Bewohnern ein gutes Beschäftigungsangebot zu ermöglichen.
  • Tauschen Sie sich in unseren Seminaren aus, profitieren Sie von den Erfahrungen und Ideen anderer Fachkräfte und nutzen die 16 stündige (Pflicht) Fortbildung, um auch ihrem Betreuungsangebot eine neue Blickrichtung zu geben.

Auch Mitarbeiter, die sich nicht ausschließlich mit der Betreuung der Bewohner beschäftigen, können an unseren Seminaren teilnehmen

 

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie an anderen Themen oder inhouse Veranstaltungen interessiert sind!

Die nächsten Veranstaltungen (immer von 9 - 16 Uhr):

  • Dementielle Erkrankungen und ihre Auswirkungen, 8. und 9. April 21 in Lüneburg
  • Gewalt und Validation in der Betreuung, 23. und 24. März 21 in Geesthacht
  • Digitalisierung in der Betreuung, 18. und 19. Mai 21 in Mölln

Für Praxisanleiter*innen

Ab 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz Praxisanleiter*innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.


Wissensvermittlung funktioniert am besten, wenn die Auszubildenden darin unterstützt werden selbstständig und selbstwirksam zu pflegen. Unsere vielfältigen Anleitungsmethoden helfen Ihnen das Wissen um die „richtige“ Pflege zu vermitteln. Wir möchten Sie darin unterstützen und vor allem Ihre Aufgabe als Lern- Begleitung wahrzunehmen.

 

Tag 1:

  • Was wäre wenn? Praxisanleitung zwischen Wunsch und Realität
  • Aus der Realität in die Bildungsvermittlung:  Vorstellung eines Anleitungsprotokolls / Gesprächsprotokolls / aus Ihrer Einrichtung und Austausch darüber
  • Ohne Reflexion gibt es keinen Lernfortschritt! 
  • Nicht nur in der Ausbildung, sondern auch im Berufsleben einer Pflegefachkraft ist und bleibt die Reflexion ein elementarer Bestandteil
  • Die Methode: Selbst- und Fremdreflexion anhand von Beispielen

 

Tag 2:

  • Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ in die Praxis umsetzen
  • Erstellen einer Konzeption anhand eines Fallbeispiels
  • Vorstellung der Konzeption den anderen Seminarteilnehmern
  • anschließende Diskussion

 

Tag 3:

  • Multiple Perspektiven – Anleitungssituationen mehrperspektivisch aufbauen
  • (neue) Strategien für Wissenstransfer
  • Wir alle haben unsere „Lieblingsmethode“ und wenden sie (viel zu) oft an.
  • Abwechslung in der Vermittlung nicht nur durch Perspektivänderung

 

Die nächsten Veranstaltungen (immer von 9 - 16 Uhr):

Jährliche Pflichtfortbildung Praxisanleitung

  • 13. bis 15. April 21 in Lüneburg
  • 27. bis 29. April 21 in Mölln
  • 14. bis 16. September 21 in Geesthacht

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Bildungskatalog Pflege Aktuell
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