Ihre Dozentin:
Dipl. Ing. Andrea Szymanski
Email: andrea.szymanski@frauenini.de
Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 04153 569 90 50 an oder nutzen unser Kontaktformular:
Auf Grundlage des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes hat der GKV Spitzenverband der Pflegekassen die in § 87b Abs. 3 SGB XIfestgelegten Richtlinien angepasst. In den Richtlinien ist u. a. die Pflicht einer jährlichen 16 stündigen Fortbildung für Betreuungkräfte gem. §§ 43b, 53c (87b a. F.), 45 a,b SGB XI festgelegt.
Auch Mitarbeiter, die sich nicht ausschließlich mit der Betreuung der Bewohner beschäftigen, können an unseren Seminaren teilnehmen
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie an anderen Themen oder inhouse Veranstaltungen interessiert sind!
Die nächsten Veranstaltungen (immer von 9 - 16 Uhr):
Ab 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz Praxisanleiter*innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.
Wissensvermittlung funktioniert am
besten, wenn die Auszubildenden darin unterstützt werden selbstständig und selbstwirksam zu pflegen. Unsere vielfältigen Anleitungsmethoden helfen Ihnen das Wissen um die
„richtige“ Pflege zu vermitteln. Wir möchten Sie darin unterstützen und vor allem Ihre Aufgabe als Lern- Begleitung wahrzunehmen.
Tag 1:
- Nicht nur in der Ausbildung, sondern auch im Berufsleben einer Pflegefachkraft ist und bleibt die Reflexion ein elementarer Bestandteil
- Die Methode: Selbst- und Fremdreflexion anhand von Beispielen
Tag 2:
- Erstellen einer Konzeption anhand eines Fallbeispiels
- Vorstellung der Konzeption den anderen Seminarteilnehmern
- anschließende Diskussion
Tag 3:
- (neue) Strategien für Wissenstransfer
- Wir alle haben unsere „Lieblingsmethode“ und wenden sie (viel zu) oft an.
- Abwechslung in der Vermittlung nicht nur durch Perspektivänderung
Die nächsten Veranstaltungen (immer von 9 - 16 Uhr):
Jährliche Pflichtfortbildung Praxisanleitung